Die meisten Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen wachsen heute in ihren Familien auf. Diese erfreuliche Tatsache bringt allerdings häufig für die Angehörigen einen erheblichen Mehraufwand an Pflege und Betreuung mit sich.
Der Familienentlastende Dienst hat die Aufgabe, Familien mit einen behinderten Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen Erholung und Freiräume zu verschaffen, damit auch pflegende und betreuende Angehörige am gesellschaftlichen oder kulturellen Leben teilnehmen können. Auch dem behinderten Menschen soll dadurch mehr Autonomie und Selbstständigkeit außerhalb des Elternhauses ermöglicht werden.
Art und Umfang der Unterstützung orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Zu den Angeboten gehören stundenweise- aber auch mehrtägige Betreuung in der Familienwohnung oder in den Räumlichkeiten des Dienstes, Freizeitgastaltung in der Gruppe ( Konzert-,Kino-,Discobesuche usw.), Fahrdienste etc.
Im Einzelfall werden auch individuelle Assistenzen für den Kindergarten- oder den Schulbesuch bereitgestellt. Desweiteren bieten wir auch Autismusspezifische Förderungen an.
Abrechnung der Kosten
- liegt ein Pflegegrad vor kann über Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege (§39 SGB XI)
- oder über "zusätzliche Betreuungsleistungen" (§45b SGB XI) abgerechnet werden
Mögliche Kostenträger sind:
- Kranken- oder Pflegekasse
- Sozialamt im Rahmen der Hilfe zur Pflege
- Jugendamt
Haben Sie Fragen? Sind Sie interessiert? Wir beraten Sie gerne.