Antragsvoraussetzung
!!!Sie als Eltern tragen für die Stellung eines Antrages die Verantwortung!!!
Was ist die Voraussetzung für einen Antrag?
Ein ärztliches Gutachten über die Notwendigkeit von Frühförderung ist erforderlich
Wer ist zuständig für das Gutachten?
Ärzte des Gesundheitsamtes
SPZ ( Sozialpädagogisches Zentrum )
DBZ
Ebenso können Sie sich auch an die Frühförder- und Beratungsstelle Lebenshilfe Fürstenwalde wenden, die Ihnen Kontaktadressen mit entsprechenden Telefonnummern übermitteln sowie zusammen mit Ihnen die Erstanträge fürs Sozialamt ausfüllen und weiterleiten.
Holen Sie sich Unterstützung und melden Sie sich bei:
Frau Schmidt:
Tel.: 0179/4218587
Wer entscheidet und übernimmt die Kosten der Frühförderung?
Anspruch auf Leistungen der sozialen Teilhabe, hier Frühförderung nach §113 im Sozialgesetzbuch IX haben Personen, die nach §99 SGB IX konkretisiert durch §53 XII SGB angehören und durch eine Behinderung oder drohende Behinderung im Sinne des §2Absatz 1 Satz 1SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.
Kostenübernahme erfolgt durch das zuständige Sozialamt des Landkreises.
Kontakte:
Frau Karras (Ansprechpartner zur Erstbegutachtung und Prozessbegleiter)
Frau Pöse-Wanke (Sachbearbeiterin Sozialamt)
Anträge:
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_2643_1.PDF?1579009030